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Verordnungen für logopädische Therapien:

Eine Verordnung erhalten Sie je nach Störungsbild in der Regel bei Ihrem Allgemeinarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden oder Zahnarzt. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 28 Tage nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss, da sonst deren Gültigkeit verfällt.

Die Therapieeinheiten betragen in der Regel 45 Minuten, in Einzelfällen sind auch Einheiten von 30 oder 60 Minuten sinnvoll. Die wöchentliche Therapiefrequenz ist abhängig von den Gegebenheiten und beträgt in der Regel 1-2 mal pro Woche.


Kosten der Therapie:

Auf Grundlage der Heilmittelverordnung wird die Therapie bei Ihnen oder Ihrem Kind durchgeführt. Bei gesetzlich Versicherten wird die Behandlung direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen für die Behandlung 10 € pro Verordnung sowie einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10% der abzurechnenden Heilmittelverordnung leisten, sofern keine Gebührenbefreiung vorliegt. Kinder sind grundsätzlich von den Zuzahlungen befreit.

Bei privat Versicherten wird ein Behandlungsvertrag aufgesetzt. Die erbrachten logopädischen Behandlungen werden Ihnen privat in Rechnung gestellt. Diese Rechnung reichen Sie nach Begleichung des Rechnungsbetrages bei Ihrer Krankenkasse ein, so dass sie die Kosten – je nach Versicherungstarif voll oder teilweise – erstattet bekommen.


Hausbesuche

Selbstverständlich können nach ärztlicher Verordnung Hausbesuche durchgeführt werden.


Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.